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Bekanntmachungen Bekanntmachung
Bauleitplanung der Samtgemeinde Sögel
104. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sögel
(Gewerbliche Bauflächen in der Mitgliedsgemeinde Sögel)
Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Landkreis Emsland hat die vom Rat der Samtgemeinde Sögel in seiner Sitzung am 18.03.2010 beschlossene 104. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 25.06.2010 -Aktenzeichen: 65-610-523-01/104- gemäß § 6 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Plangebiet am westlichen Rand der Ortslage von Sögel unmittelbar im Bereich des Kreuzungsbereiches der Landestraßen L 53 und L 54.
Die genaue Lage des Plangebietes ergibt sich aus der Darstellung im anliegenden Übersichtsplan (M 1 : 5.000).
Die genehmigte Fassung der 104. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung nebst Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung liegt ab sofort unbefristet während der Dienststunden bei der Samtgemeindeverwaltung Sögel, Ludmillenhof, Zimmer 47, 49751 Sögel, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Mit dieser Bekanntmachung ist die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sögel gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam geworden.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Samtgemeinde Sögel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
In Vertretung
(Nowak)
Aushang: 15.07.2010
Abnahme: 16.08.2010
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Bekanntmachung
Bauleitplanung der Samtgemeinde Sögel
105. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sögel
(Sonderbauflächen „Wohnen mit Pferden“ in der Mitgliedsgemeinde Sögel)
Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Landkreis Emsland hat die vom Rat der Samtgemeinde Sögel in seiner Sitzung am 18.03.2010 beschlossene 105. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 10.06.2010 -Aktenzeichen: 65-610-523-01/105- gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Plangebiet am westlichen Rand der Ortslage von Sögel unmittelbar an der Ortskernentlastungsstraße zwischen den Gemeindestraßen „Torffehnsweg“ und „Sprakeler Straße“.
Die genaue Lage des Plangebietes ergibt sich aus der Darstellung im anliegenden Übersichtsplan (M 1 : 5.000).
Die genehmigte Fassung der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung nebst Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung liegt ab sofort unbefristet während der Dienststunden bei der Samtgemeindeverwaltung Sögel, Ludmillenhof, Zimmer 47, 49751 Sögel, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Mit dieser Bekanntmachung ist die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sögel gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam geworden.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Samtgemeinde Sögel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
In Vertretung
(Nowak)
Aushang: 30.06.2010
Abnahme: 02.08.2010
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Bauleitplanung der Gemeinde Sögel
Bebauungsplan Nr. 66 „Wohnen mit Pferden“ der Gemeinde Sögel
Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Bekanntmachung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Sögel hat in seiner Sitzung am 11.03.2010 den Bebauungsplan Nr. 66 „Wohnen mit Pferden“ mit Begründung sowie dem Umweltbericht als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 „Wohnen mit Pferden“ ist im nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 66 liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht und zu-sammenfassender Erklärung bei der Gemeinde Sögel, Ludmillenhof, 49751 Sögel, wäh-rend der Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 66 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschä-digungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungspla-nes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbe-achtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sögel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
In Vertretung
(Nowak) Aushang: 15.07.2010
Abnahme: 16.08.2010
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