Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

  • Leistungsbeschreibung

    Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:

    • Vor- und Familiennamen
    • Doktorgrad
    • Anschriften
    • Tag und Ort der Geburt
    • frühere Vor- und Familiennamen
    • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
    • Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszugs
    • gesetzliche Vertreter
    • Sterbetag und -ort
    • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Voraussetzungen

    • ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.