Ludmillenhof Sögel seitlich 

Samtgemeinde Sögel

Die Samtgemeinde Sögel sucht Schöffen

Für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 sind Kandidatinnen und Kandidaten als Haupt- und Hilfsschöffinnen bzw. -schöffen zu wählen. Die Samtgemeindeverwaltung unterbreitet dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht eine sogenannte Vorschlagsliste. Aus dieser wird das Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die benötigten Haupt- und Hilfsschöffinnen bzw. -schöffen wählen.

Wer Schöffin oder Schöffe beim Amts- oder Landgericht werden möchte, kann sich jetzt um die Aufnahme in die Vorschlagsliste für dieses Ehrenamt bewerben.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Samtgemeinde Sögel wohnen und am 1. Januar 2023 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffinnen und Schöffen wirken bei mündlichen Verhandlungen und an der Urteilsfindung mit den gleichen Rechten wie der hauptberufliche Richter mit. Sie urteilen über Schuld bzw. Unschuld eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für die Entscheidung wie die Berufsrichter. Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden.

Interessenten richten ihre schriftliche Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bitte bis zum 11. April 2023 an die Samtgemeinde Sögel, Ludmillenhof, 49751 Sögel.